Gemäss der schweizerischen Gesetzgebung müssen sich Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit durch eine kontrollierbare Strahlung eine Jahresdosis von mehr als 1 mSv akkumulieren können, dosimetrisch überwachen lassen. Man bezeichnet sie als "Beruflich strahlenexponierte Personen".
Diese Überwachung nennt man Personendosimetrie. Deren Ziel ist die Bestimmung der effektiven Dosis um sicher zu stellen, dass die vorgeschriebenen Dosisgrenzwerte eingehalten werden und um die Bestrahlungssituation in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen kennen zu lernen. Dadurch sollen die Dosen möglichst gering gehalten werden.
Da der Mensch über kein Sinnesorgan verfügt, welches ihm ionisierende Strahlung signalisiert, muss er dies mit technischen Hilfsmitteln, sogenannten Strahlenmessgeräten (Dosimetern) bewerkstelligen. Jede "Beruflich strahlenexponierte Person" muss somit ein Dosimeter tragen, welches monatlich von einer vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) konzessionierten Messstelle ausgewertet wird.
Die gesetzlichen Grundlagen für den Strahlenschutz in der Schweiz bilden das Strahlenschutzgesetz, die Strahlenschutzverordnung sowie die Verordnung über die Personendosimetrie.
In der Schweiz werden heute etwa neunzigtausend Personen dosimetrisch überwacht.